§1 Allgemeine Klausel
Die in DJ Memo Angebot getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Partner.
§2 Allgemeines:
DJ Memo verpflichtet sich bei seinem Engagement sich den ortsüblichen Anforderungen anzupassen und sein Bestes zu leisten. Kleidung nach Cooperate Design von DJ MEMO, oder auf Wunsch nach des Veranstalters.
§3 Haftung bei Schäden und Sicherheit
Dem Veranstalter obliegt es, während der Veranstaltung für die Sicherheit der Besucher von DJ Memo, sowie dessen technischer Ausrüstung zu sorgen. Die Behebung von Schäden, durch Personen fahrlässig verursacht werden, die nicht vom DJ gehörenden Personenkreis gehören, gehen ausdrücklich zu Lasten des Veranstalters. Der DJ behält sich das Recht vor, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, falls eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Sicherheit für Besucher, sich selbst oder der technischen Anlage vorliegt. Die Zahlung der im Angebot festgelegten Gage bleibt hiervon unberührt.
§ Kostenlose Stornierung oder Verschiebung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist jederzeit möglich.
Bei einer Stornierung oder Verschiebung des Auftrags entstehen keine Gebühren.
Ein Rücktritt von der Buchung hat bitte immer schriftlich / per E-Mail [email protected] zu erfolgen.
§5 Technische Ausrüstung
Der Veranstalter bucht für die Veranstaltung eine der Größe der Veranstaltung entsprechende Beschallungs- und Lichtanlage.
Der DJ ist für den Auf- und Abbau der technischen Anlage verantwortlich. Der Veranstalter hat in der Zeit von mind. 1 Stunde vor und nach der Veranstaltung dem DJ ungehinderten Zugang und Zufahrt zu den vereinbarten Räumlichkeiten am Veranstaltungsort zu ermöglichen. In dem gleichen Zeitraum ist dem DJ die von diesem geforderte Stromversorgung ununterbrochen zur Verfügung zu stellen
§6 GEMA Gebühren
Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter verantwortlich.
§7 Teilunwirksamkeit, Gerichtstand
Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von DJ/ Entertainer nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Amtsgericht Ludwigsburg.
§8 Verpflegung
Der Veranstalter bietet dem DJ und ggf. seinem DJ Team eine angemessene Verpflegung und Getränke kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
§9 Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Gage auf das Geschäftskonto überwiesen- Zahlungseingang ist immer vor der
Veranstaltung. Sie erhalten rechtzeitig eine Rechnung, welche von der Umsatzsteuer unberührt bleibt lt.§19, da es sich um ein Kleinunternehmen handelt.
§10 Ersatz DJ
Sollte DJ MEMO 48h vor dem Event ausfallen, wird er selbstverständlich einen gleichwertigen Ersatz (Partner DJ) zur Verügung stellen-
Stand 01/2022